Falls Sie unsere Datenschutzerklärung suchen, klicken Sie bitte hier. Sie finden die Seite zudem im Seitenfuß verlinkt.

EU-Datenschutznovelle macht Anpassungen erforderlich

Mit der Datenschutznovelle am 25.05.2018 tritt die europaweite Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde ebenfalls umgestaltet und verweist an vielen Stellen auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

Die gute Nachricht – wer den BDSG-Normen vollständig entspricht, muss nur Details anpassen. 
Die schlechte Nachricht – wer die BDSG-Anforderungen bereits ignoriert hat, muss sich auf empfindliche Strafen einstellen oder schnell handeln. Es gibt keine nennenswerten Übergangsfristen. Die Datenschutzkontrollorgane werden in einigen Bundesländern stark personell verstärkt – nicht zuletzt auch geschuldet ob der hohen zu erwartenden Einnahmen. Es stehen immerhin Bußgelder von 200.000€ und bis zu 4% des Jahresumsatzes im Raum.

Meist unbekannt, ist dass auch kleine Firmen (auch vor der Novelle) auskunftspflichtig gegenüber jeder natürlichen Person und den Kontrollorganen sind. So muss auf Nachfrage ein Verzeichnis der Verarbeitung personenbezogenen Daten geliefert werden können, sowie zu jeder einzelnen Verarbeitung eine Beschreibung.

Warum extern?

Gerade in kleinen- und mittelständischen Firmen lohnt sich selten ein eigener DSB. Dieser muss regelmäßig geschult werden – meist gibt es auch nicht ausreichend freie Kapazitäten.

Der Datenschutzbeauftragte muss dazu „geeignet“ sein. „Geeignet“ sind dabei beispielsweise keine Mitarbeiter aus der obersten Management-Ebene, Geschäftsführer oder IT-Verantwortliche.

Der Datenschutzbeauftragte genießt übrigens eine Form des Kündigungsschutzes, die mit Betriebsräten vergleichbar ist.

Das bieten wir Ihnen.

  • Von der TÜV NORD Cert geprüfte DSBs
  • Erstellen des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Dokumentation der Prozesse gemäß der Anforderung (VdV)
  • Erstellen eines Konzeptes zu technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
  • Wahrnehmung der Aufgaben des DSBs
  • Verzeichnis von Auftragsdatenverarbeitungen
  • Erstellung des jährlichen Datenschutzberichtes
  • Support bei Datenschutzproblemen